Mit 1. Dezember gibt es Änderungen beim Neustartbonus – damit wird Betrieben die (Wieder-)Einstellung von Mitarbeitern erleichtert
Wien (OTS) – „Schon bisher hat sich der Neustartbonus als wichtiges Instrument am Weg zurück in die Beschäftigung erwiesen, da es die Mobilität und Flexibilität der Beschäftigten unterstützt. Dass der Zugang zum Neustartbonus nun vereinfacht wird, erleichtert es den Unternehmen noch einmal, in einer schwierigen Zeit Arbeitskräfte aufzunehmen. Der Neustartbonus wird damit die Erholung des Arbeitsmarktes unterstützen“, begrüßt Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die ab heute geltenden Erleichterungen. „Vor allem für besonders von der Krise getroffene Unternehmen bedeuten die Neuerungen eine Unterstützung bei der Einstellung bzw. Wiedereinstellung von Mitarbeitern“, ergänzt Kopf.
So wird die Frist verkürzt, innerhalb derer die arbeitslose Person, die den Bonus beantragt, nicht beim selben Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein darf (von drei Monate auf sechs Wochen). Aber auch dass die offene Stelle beim AMS gemeldet war, ist ab 1. Dezember nicht mehr Bedingung. Die WKÖ begrüßt die Adaption des Kombilohn-Modells als wichtigen Impuls, der die Erholung des Arbeitsmarktes, die betroffenen Beschäftigten direkt und auch die Betriebe unterstützt.
Beim Neustartbonus erhält die arbeitslose Person unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Lohn oder Gehalt, wenn sie ein Dienstverhältnis von mindestens 20 Wochenstunden annimmt, das im Verhältnis zu ihrem Dienstverhältnis vor der Arbeitslosigkeit geringer entlohnt ist, etwa weil es in Teilzeit ist. „Zusammen mit anderen Kriseninstrumenten wie vor allem der Kurzarbeit wird der Neustartbonus dazu beitragen, auch am Arbeitsmarkt die Krise erfolgreich zu bewältigen“, so Kopf abschließend. (PWK589/DFS)
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