Vorschüsse durch das Gericht bis 30. Juni 2022 möglich
Wien (OTS) – „Die Pandemie ist eine große Belastung für Familien, ganz besonders für Kinder und Alleinerziehende. Unterhaltspflichtige können sich den Unterhalt aufgrund von Einkommenseinbußen oftmals nicht leisten. Deshalb verlängern wir die Erleichterungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss“, erklärt Justizministerin Alma Zadić. Das vom Justizministerium ausgearbeitete Gesetz, wurde heute am 7.12. 2021 im Justizausschuss behandelt und wird in der Folge im Plenum des Nationalrats am 16.12. beschlossen. Es soll bis 30. Juni 2022 gelten.
„Wir wollen vor allem Kindern zu ihrem Unterhalt verhelfen. Gerade jetzt in Pandemiezeiten ist es besonders wichtig, dass staatliche Hilfe einfach zugänglich ist und rasch wirkt.“ so Justizministerin Alma Zadić.
Familien- und Frauenministerin Susanne Raab: „Gerade die Corona-Zeit ist für Familien und Frauen eine sehr herausfordernde Zeit. Wir verlängern nun den leichteren Zugang zum Unterhaltsvorschuss, um insbesondere alleinerziehenden Frauen in dieser schwierigen Zeit eine unbürokratische Unterstützung zu geben, falls die Unterhaltszahlungen ausfallen. Dadurch stellen wir sicher, dass wir Familien und Frauen entlasten“
Bis 30. Juni 2022 weiterhin kein Exekutionsantrag notwendig
Nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein Unterhaltsvorschuss zugesprochen werden, wenn es einen Exekutionstitel für den Unterhaltsanspruch gibt, oder wenn der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist oder wenn das Kind einen Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht hat.
Beim erleichterten Unterhaltsvorschuss während der Coronakrise sind Vorschüsse bis 30.06. 2022 auch dann durch das Gericht zu gewähren, wenn das Kind bzw. der vertretungsbefugte Elternteil keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. Darüber hinaus ist eine Gebührenfreiheit für solche Anträge während der Coronakrise vorgesehen.
Utl.: Vorschüsse durch das Gericht bis 30.6.2022 möglich
Wien (OTS) – „Die Pandemie ist eine große Belastung für Familien, ganz besonders für Kinder und Alleinerziehende. Unterhaltspflichtige können sich den Unterhalt aufgrund von Einkommenseinbußen oftmals nicht leisten. Deshalb verlängern wir die Erleichterungen beim staatlichen Unterhaltsvorschuss“
Justizministerin Alma Zadić
Das vom Justizministerium ausgearbeitete Gesetz, wurde heute am 7.12. 2021 im Justizausschuss behandelt und wird in der Folge im Plenum des Nationalrats am 16.12. beschlossen. Es soll bis 30. Juni 2022 gelten.
„Wir wollen vor allem Kindern zu ihrem Unterhalt verhelfen. Gerade jetzt in Pandemiezeiten ist es besonders wichtig, dass staatliche Hilfe einfach zugänglich ist und rasch wirkt.“
Justizministerin Alma Zadić
Familien- und Frauenministerin Susanne Raab: „Gerade die Corona-Zeit ist für Familien und Frauen eine sehr herausfordernde Zeit. Wir verlängern nun den leichteren Zugang zum Unterhaltsvorschuss, um insbesondere alleinerziehenden Frauen in dieser schwierigen Zeit eine unbürokratische Unterstützung zu geben, falls die Unterhaltszahlungen ausfallen. Dadurch stellen wir sicher, dass wir Familien und Frauen entlasten“
Bis 30. Juni 2022 weiterhin kein Exekutionsantrag notwendig
Nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein Unterhaltsvorschuss zugesprochen werden, wenn es einen Exekutionstitel für den Unterhaltsanspruch gibt, oder wenn der Unterhaltsschuldner mit der Zahlung in Verzug ist oder wenn das Kind einen Exekutionsantrag bei Gericht eingebracht hat.
Beim erleichterten Unterhaltsvorschuss während der Coronakrise sind Vorschüsse bis 30.06.2022 auch dann durch das Gericht zu gewähren, wenn das Kind bzw. der vertretungsbefugte Elternteil keinen entsprechenden Exekutionsantrag bei Gericht einbringt. Darüber hinaus ist eine Gebührenfreiheit für solche Anträge während der Coronakrise vorgesehen.