Zweiter Rechtspfleger:innentag in Wien mit internationalen Gästen
Wien (OTS) – Am Freitag, den 20.05.2022, fand der zweite Rechtspfleger:innentag im Festsaal des Obersten Gerichtshofs unter Ehrenschutz von Justizministerin Alma Zadić und im Beisein von mehreren internationalen Gästen statt. Organisiert wurde das Treffen vom Verein „Vereinigung der Rechtspfleger Österreichs (VDRÖ)“, der 1970 gegründet wurde. Da in den vergangenen zwei Jahren der Rechtspfleger:innentag pandemiebedingt leider ausgesetzt werden musste, wurde im Zuge des heutigen Termins auch das 50-jährige Jubiläum des Vereins nachträglich feierlich begangen.
Justizministerin Alma Zadić betonte in ihren Grußworten die enorme Bedeutung der Rechtspfleger:innen für die Justiz: „Die Corona-Pandemie hat für uns alle ganz gravierende Auswirkungen mit sich gebracht, sowohl in privater, als auch in beruflicher Hinsicht. Umso bewundernswerter ist es, dass die Justiz, trotz der schwierigen Rahmenbedingungen der letzten Jahre, sicher und zuverlässig durch diese stürmischen Zeiten gegangen ist. Das verdankt sie allem voran auch den Rechtspfleger:innen. Diplomrechtspfleger:innen sind ohne Übertreibung eine der fundamentalen, unverzichtbaren Säulen und Stützen der österreichischen Gerichtsbarkeit.“
„Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, mich bei den Rechtspfleger:innen ganz herzlich für ihren tatkräftigen und unermüdlichen Einsatz Tag für Tag zu bedanken. Gerade in schweren Zeiten ist das reibungslose Funktionieren der Justiz ein unverzichtbarer Eckpfeiler für Rechtsfrieden und soziale Sicherheit. Die Diplomrechtspfleger:innen haben dazu, man denke an die vielen zentralen Zuständigkeiten z.B. in Zivil-, Exekutions- und Insolvenzsachen, in Kindschafts-, Erwachsenenschutz und Verlassenschaftssachen, einen wesentlichen Beitrag geleistet. Ihnen gilt mein ganz besonderer Dank“, so die Justizministerin abschließend.
Rechtspflege in Österreich
Mehr als drei Viertel aller Entscheidung in österreichischen Bezirksgerichten werden von Diplomrechtspfleger:innen getroffen. Diplomrechtspfleger:innen sind besonders ausgebildete und geprüfte Gerichtsbedienstete, die zur Entlastung der Richter:innen herangezogen werden. Ihre Aufgabengebiete umfassen unter anderem das Mahnverfahren, die Bestätigung von Rechtskraft und Vollstreckbarkeit von richterlichen Entscheidungen, die Entscheidung über Verfahrenshilfeanträge im Rechtspflegerverfahren und die Vornahme von Amtshandlungen aufgrund eines Rechtshilfeersuchens eines inländischen Gerichts oder einer inländischen Behörde. Besondere Bedeutung kommt der Tätigkeit der Diplomrechtspfleger:innen im Exekutionsverfahren und im Privatkonkurs zu.